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Beratungsgespräch

Faire Kostenverteilung durch neue Provisionsregelung

Bei der Frage, wer beim Immobilienverkauf die Maklerprovision zahlen muss, herrschte in Deutschland bislang Uneinigkeit. In einigen Bundesländern, etwa in Berlin oder Hamburg, konnte die Provision vollständig auf den Käufer übertragen werden, während bei uns in Bayern in der Regel eine faire Gleichverteilung üblich war. Das neue Maklergesetz, welches am 23.12.2020 in Kraft trat, hat diese Vorgehensweise nun bundesweit zum Standard gemacht.

Einfamilienhaus

Für welche Immobilien gilt das neue Maklergesetz?

Das «Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser» gilt ausschließlich bei Immobilienkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wobei zu letzteren auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften zählen. Vermittelt ein Makler ein Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück, kann die Provision weiterhin anders auf Verkäufer und Käufer verteilt werden. Des Weiteren greift das neue Maklergesetz nur dann, wenn der Käufer Verbraucher ist, nicht jedoch, wenn eine Immobilie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erworben wird.

Wie gestaltet Kopp Immobilien die Verteilung der Provision?

Bedingt durch Mindelheims Nähe zur baden-württembergischen Grenze haben viele regionale Makler die Mehrverteilung der Provision in Richtung Käufer praktiziert. Wir hingegen gehen schon länger einen eigenen Weg und arbeiten seit jeher mit der fair geteilten Provision. Das heißt: Die Maklerkosten werden bei uns zu gleichen Teilen auf Verkäufer und Käufer verteilt.

Auf Wunsch volle Kostenübernahme durch Verkäufer

Lediglich dann, wenn ein Eigentümer dies ausdrücklich wünscht, kann er die Maklerkosten in voller Höhe übernehmen. Diese Vorgehensweise ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden – beispielsweise bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie provisionsfrei anzubieten, was den Interessentenkreis vergrößern und den Verkauf beschleunigen kann. Ob sich diese Vorgehensweise für Ihre Vermittlung eignet, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Reihenhaus altbau

Sie wünschen weitere Informationen?

Sie sind an weiteren detaillierten Informationen rund um das neue Maklergesetz interessiert? Dann nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf: Das Team von Kopp Immobilien und Sachverständigenbüro nimmt sich gerne Zeit für eine ausführliche und individuelle Beratung.